Beglaubigte oder bestätigte Übersetzung nach deutschem Recht erkennen

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Stempel für Urkundenübersetzungen

Immer wieder höre ich bei Anfragen für beglaubigte Übersetzungen die Frage: "Sind Sie staatlich anerkannt?" In meinem Fall ist das sogar so, aber es sagt nun gar nichts über die Berechtigung aus, ob beglaubigte oder bestätigte Übersetzungen angefertigt werden dürfen oder nicht.

Beglaubigte oder bestätigte Übersetzungen

Anlass für diesen Blogbeitrag war jedoch ein Artikel im Online-Branchenmagazin Slator vom 6. Mai 2020 über die Ablehnung der neuen Norm für rechtliche Übersetzungen durch das DIN. Diese ISO-Norm beinhaltet unter anderem die Empfehlung, Übersetzungen zu unterschreiben oder abzuzeichnen. Dies könnte laut dem DIN zu Verwechslungen mit beglaubigten Übersetzungen hierzulande führen. Denn beglaubigte Übersetzungen müssen mit einer von Bundesland zu Bundesland verschiedenen Bestätigungsformel - es lebe der Föderalismus - versehen und in der Regel gestempelt und unterschrieben werden. Der Begriff "beglaubigt" ist zwar auch nicht ganz zutreffend, weil lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt wird, wird aber in Baden-Württemberg im allgemeinen Sprachgebrauch so verwendet.

Dass die Begrifflichkeiten von Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich sind, macht die Sache nicht einfacher. Selbst Behörden sind da nicht immer richtig informiert und geben Infoblätter aus, auf denen dann z. B. steht, dass die Übersetzung von einem staatlich anerkannten Übersetzer gefertigt werden muss. Erst kürzlich hatte ein Kunde ein solches Blatt beim Ausländeramt bekommen. Zufall war, dass es bei mir grade stimmte: ich bin staatlich anerkannte Übersetzerin und öffentlich bestellt und beeidigt.

Beeidigt werden nur natürliche Personen - Agenturen oder Büros können keine beglaubigten Übersetzungen im eigenen Namen fertigen

Um in Deutschland Übersetzungen "beglaubigen" oder bestätigen zu können, muss man bei Gericht beeidigt sein. Voraussetzung für diese Beeidigung oder Ermächtigung, wie es in manchen Bundesländern heißt, ist eine staatliche Prüfung oder ein Universitätsabschluss in der jeweiligen Sprache. Beeidigt werden im Übrigen nur Personen und keine Unternehmen oder Übersetzungsagenturen. Dies nur als Info, da ich erst kürzlich zwei unterschiedliche Kunden hatte, deren Urkundenübersetzungen aus den USA - von einer Agentur übersetzte und bestätigte Urkunden mit notarieller Beglaubigung - nicht anerkannt wurden. Es war auf diesen Urkunden zum Teil auch nicht ersichtlich, wer die Übersetzung gefertigt hatte.

Wie können Sie als Kunde nun aber feststellen, ob ein Übersetzer wirklich beeidigt oder ermächtigt ist und die Übersetzungen damit nach deutschem Recht angefertigt wurden und damit von Ämtern und Behörden anerkannt werden?

Nutzen Sie die Datenbanken der Gerichte und der Berufsverbände

Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie es wirklich mit einem beeidigten oder ermächtigten Übersetzer zu tun haben, empfiehlt es sich einen Blick in das Verzeichnis der Gerichte unter justiz-dolmetscher.de zu werfen - in dem auch die beeidigten Übersetzer gelistet sind - oder in die Datenbanken der Berufsverbände. In Baden-Württemberg wären das der BDÜ und der VVU. Auch die Verbände lassen sich die Beeidigungsurkunden vorlegen, bevor Mitglieder als beeidigt oder ermächtigt in der Datenbank geführt werden.

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