Beharrlichkeit führet zum Ziel
von Regina Seelos
Jetzt auch Dolmetschen - das Paket ist fertig geschnürt
Ich muss zugeben: ich liebe diesen in die Mauer einer Heilbronner Grundschule gemeißelten Spruch seit ich ihn zum ersten Mal entdeckt habe. So eine starke Motivation, die sagt: gib nicht auf! Du kannst es schaffen. Aber ohne Forderungen zu stellen. Kein „wenn du dich anstrengst und mehr lernst, …“. Nein, nur „gib nicht auf!“
Ich war auch fast versucht aufzugeben, weil die Notizentechnik fürs Konsekutivdolmetschen eine sehr große Herausforderung für mich darstellte, um es mal im BWL-Sprech zu beschreiben. Oder anders gesagt: ich bin keine sehr schnelle “Mit-der-Hand-Schreiberin" und muss daher noch stärker die Essenz des Gesagten herausfiltern. Da war es dann diese Beharrlichkeit, die mich zum Ziel geführt hat. Fachbücher lesen, nochmal einen Kurs besuchen, üben, üben, üben.
Und diese Konzentration auf das Wesentliche, die Essenz einer Rede, Erklärung oder Aussage ist auch gleichzeitig der große Unterschied zwischen diesen zwei sehr ähnlichen Tätigkeiten – Übersetzen und Dolmetschen. Für Zweiteres ist die jahrelange Tätigkeit als Fachübersetzerin mit der Erfassung jedes Details für das Erlernen der Notizentechnik schon fast hinderlich, weil man sich permanent selbst ein Bein stellt.
Doch der Aufwand hat sich gelohnt und ich darf mich nun stolz „staatlich geprüfte Dolmetscherin“ nennen.

Man mag sich fragen: Warum der Aufwand? Es ist einfach eine sinnvolle Ergänzung meines Portfolios, das sich gegenüber dem Beginn meiner Tätigkeit immer mehr aus dem Bereich Wirtschaft und Technik an die Schnittstelle von Recht und Wirtschaft verlagert hat. Dort ist die Kombination des Übersetzens mit dem Dolmetschen, z. B. bei Notarterminen oder geschäftlichen Besprechungen auf internationaler Ebene sehr hilfreich. Mit Ablegen der Prüfung ist ein gut geschnürtes Leistungspaket mit dem richtigen Label entstanden, das auch Voraussetzung für die allgemeine Vereidigung als Verhandlungsdolmetscherin ist.
Seit meiner Vereidigung beim Landgericht gibt es keine Einschränkungen mehr und keinen Mehraufwand durch eine Ad-hoc-Vereidigung. Das heißt dann auch keine Extraformulare mehr unterschreiben und keine Extrakosten mehr für meine Kunden z. B. bei Terminen im Standesamt zur Eheanmeldung.
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